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Neu: Großer Amateurfunk-Flohmarkt! Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, mit dem Illinger Amateurfunktag "Amateurfunk und Technik zum Anfassen" eine Veranstaltung für alle Funkamateure mit ihren zahlreichen Interessen anzubieten. Neben den Fachvorträgen soll der Amateurfunk-Flohmarkt ein zusätzlicher Anziehungspunkt für Funkamateure und Technik-Interessierte aus dem Saarland und darüber hinaus darstellen. Deshalb möchten wir den Flohmarkt zu einem zweiten festen Standbein des Illinger Amateurfunktages ausbauen und in der Amateurfunk-Landschaft fest etablieren. Nach dem überaus positiven Zuspruch der Besucher im letzten Jahr, wird es zum 9. Illinger Amateurfunktag am 11. April 2010 erneut einen Amateurfunk- und Elektronik-Flohmarkt geben. Gewerbliche Anbieter von Amateurfunkprodukten, Elekronik, PC-Technik, etc. möchten wir dabei mit unserem Konzept ebenso ansprechen wie Privatpersonen und Funkamateure, welche Geräte und Zubehör auf dem Flohmarkt anbieten möchten. In der Illipse stehen zahlreiche Tische für den Handel und Tausch amateurfunkspezifischer Geräte und Accessoires zur Verfügung. Die Vergabe der Tische erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Also schnell reservieren...
Ansprechpartner für Flohmarkt-Reservierung:
Hans-Dieter Geid, DB5VZ Hauptstraße 48 66589 Merchweiler Tel: 0 68 97 - 7908 125 E-Mail: db5vz at ov-q13.de Ausstellungsbedingungen Der DARC e.V. Ortsverband Illingen Q13 (Veranstalter) stellt lediglich, gegen Unkostenbeitrag, einen Verkaufs- und Ausstellungsplatz (Stand) zur Verfügung. Auf diesem führen die gewerblichen und privaten Flohmarkthädler sowie die ideellen Aussteller (Anbieter) in eigener Verantwortung ihr Geschäft. Für alle durch die Anbieter in die Illipse eingebrachten beweglichen Sachen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Dies gilt insbesondere für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust von ausgestellten Waren und Gegenständen, sowie Teilen davon, es sei denn, die Zerstörung, Beschädigung oder der Verlust beruht auf grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters. Anbieter verpflichten sich im Übrigen, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Sie sind selbst für die Befolgung der sie betreffenden strafrechtlichen, gewerberechtlichen und verbraucherschützenden Normen verantwortlich. Anbieter verpflichten sich, nach der Veranstaltung den ihnen zugewiesenen Stand in dem Zustand zurückzugeben, in welchem er ihnen vom Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung überlassen wurde. Insbesondere sind die Tische unbeschädigt zurückzugeben. Jeglicher Abfall ist vom Anbieter persönlich und nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu entsorgen. Eine Entsorgung durch den Veranstalter wird dem Anbieter in Rechnung gestellt. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Rechtsverletzungen der Anbieter und Besucher. |